ARF

Service

Programmbeschwerde

Die ARF nimmt Hinweise auf programmliche Mängel ernst — sachlich, dokumentiert und ohne vorschnelle Einordnung.

Wann beschweren?

  • unzutreffende oder irreführende Darstellungen
  • Verstöße gegen Jugendschutz oder Sendezeit
  • Barrierefreiheit (Untertitel, Audiodeskription)
  • Wiederholte technische Aussetzer bei Live-Sendungen

So gehen Sie vor

  1. Sendung, Datum und Uhrzeit notieren
  2. Kurze sachliche Schilderung (max. eine Seite)
  3. Einsendung an die Programmbeschwerdestelle — schriftlich per Post oder über den Zuschauerservice

Zuständigkeit

Dr. Helga-Renate Kiesewetter-Ost · Programmbeschwerdestelle

Aktuelle Rundfunk Föderation · Föderationsplatz 1, 10117 Berlin

Bearbeitungszeit: in der Regel 6–8 Wochen. Eilfälle (Live-Jugendschutz) vorrangig.

Rundfunkrat

Beschwerden mit grundsätzlicher Tragweite können an den Rundfunkrat weitergeleitet werden.

Die Aktuelle Rundfunk Föderation ist ein satirisches Kunstprojekt. Sämtliche Personen und Einrichtungen sind frei erfunden. Impressum