Service
Programmbeschwerde
Die ARF nimmt Hinweise auf programmliche Mängel ernst — sachlich, dokumentiert und ohne vorschnelle Einordnung.
Wann beschweren?
- unzutreffende oder irreführende Darstellungen
- Verstöße gegen Jugendschutz oder Sendezeit
- Barrierefreiheit (Untertitel, Audiodeskription)
- Wiederholte technische Aussetzer bei Live-Sendungen
So gehen Sie vor
- Sendung, Datum und Uhrzeit notieren
- Kurze sachliche Schilderung (max. eine Seite)
- Einsendung an die Programmbeschwerdestelle — schriftlich per Post oder über den Zuschauerservice
Zuständigkeit
Dr. Helga-Renate Kiesewetter-Ost · Programmbeschwerdestelle
Aktuelle Rundfunk Föderation · Föderationsplatz 1, 10117 Berlin
Bearbeitungszeit: in der Regel 6–8 Wochen. Eilfälle (Live-Jugendschutz) vorrangig.
Rundfunkrat
Beschwerden mit grundsätzlicher Tragweite können an den Rundfunkrat weitergeleitet werden.
Die Aktuelle Rundfunk Föderation ist ein satirisches Kunstprojekt. Sämtliche Personen und Einrichtungen sind frei erfunden. Impressum